Wir schaffen Transparenz und verlässliche Strukturen. Informieren Sie sich hier zu den aktuell gültigen Verordnungen und schulinternen Regelungen.
Wir geben Ihnen hier einen Überblick über aktuell gültige Verordnungen, schulinterne Regelungen und Hinweise, die wir als Leitfaden vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt bekommen haben:
1. Allgemeine Regelungen ab Schuljahr 2022/23
- Eine allgemeine Testpflicht gibt es Stand Beginn des neuen Schuljahres nicht.
- Maskenpflicht besteht nicht. Selbstverständlich kann weiterhin freiwillig eine Maske zum Schutz getragen werden.
- Präsenzpflicht: In diesem Schuljahr gilt wieder die Präsenzpflicht im Unterricht. Das bedeutet, dass die Kinder nur mit besonderer Genehmigung seitens der Schulleitung und einer entsprechenden Entschuldigung vom Unterricht in der Schule befreit werden. Eine Genehmigung seitens der Schulleitung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes gewährt werden.
2. Aktuelle Verordnungen des Kultusministeriums
Sie können alle Informationen auf der Internetseite des Kultusministeriums nachlesen.
3. Ein Corona-Fall tritt (an der Schule) auf:
Tritt ein Corona-Fall in einer Klasse auf gibt es KEINE Quarantäne mehr für die gesamte Klasse und auch die Reihen-Testung entfallen. Achten Sie dennoch auf Erkältungssymptome wie beispielsweise Husten, Fieber, Schnupfen und testen Sie Ihr Kind zur Sicherheit aller auf freiwilliger Basis. Hierzu gibt es keine Tests mehr, die seitens der Schule zur Verfügung gestellt werden. Bitte nutzen Sie ein Testzentrum in der Umgebung oder einen Schnelltest.
Hinweis: Durch das dynamische Geschehen und die sich immer wieder ändernden Sachverhalte sind diese Informationen möglicherweise nicht immer auf dem neusten Stand, wenngleich wir uns selbstverständlich bemühen die Seite aktuell zu halten. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern versuchen bei der Fülle an Informationen das Wesentliche für Sie bereitzustellen.
4. Gut zu wissen
Mit dem Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ sollen pandemiebedingte Lernrückstände aufgeholt werden. Dafür braucht es Lehrpersonen und Kooperationspartner, die sich nun für das Programm registrieren können. Um die Defizite bei den Schülerinnen und Schülern aufzuholen, bedarf es zusätzlicher Unterstützung.